PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuern



Manni
07.08.2007, 15:00
hallo satelisfans: ich glaube ich habe in der letzten zeit irgendetwas nicht mitbekommen die 125ger klasse war doch steuerbefreit seit wann ist das denn geändert habe heute vom finanzamt eine rechnung erhalten für das kommende jahr ich komme mir vor wie unter geiern da der betrag von 9,- euro den aufwand für das amt übersteigt das war doch der grund warum man die steuern (125ccm) abgeschafft hat oder liege ich da falsch gruß manni.

uce
07.08.2007, 15:11
Servus!

also ich hab vom üblen Amt noch nie nen Steuerbescheid auf ne 125er bekommen seit ich fahre....

:u_thinking02y:

Horst
07.08.2007, 15:13
Hallo Manni,
ist seit ca.3 Jahren so, seit dem man bei der Anmeldung seine Konto Nr + BLZ angeben muss. Somit ist "kein" Verwaltungsaufwand mehr vorhanden.
Gruß
Horst

Reiskocher
07.08.2007, 15:40
habe bisher immer von meinen :) anmelden lassen.
dachte aber immer das wir steuerbefreit sind und bleiben

Micha60
07.08.2007, 18:47
Hallo zusammen,

meine 125'er Zeit ist zwar schon etwas her, aber soweit ich das damals mitbekommen habe, sind 125'er grundsätzlich nicht steuerbefreit. Es ist aber ins Ermessen der jeweilgen Steuerbehörde (Finanzamtes) gestellt, ob sie die Steuer erheben oder nicht, da die mickrigen 9 Euro Einnahme den Aufwand für Brief , Porto, Überwachung des Zahlungseingangs, ggfls Mahnung kaum lohnen.
Hier in Essen habe ich für meinen Leonardo damals jedenfalls nix bezahlt.

Gruß aus Essen
Micha

Ludger
07.08.2007, 20:08
Hallo Steuerzahler:( ,
zahle für den Roller hier nix in Kreis Euskirchen.
Aber wenn sich sowas herumspricht, dann werden wir wohl bald alle die 9 Euro berappen müssen.
Also GlüPi: schnell dieses Thema wieder löschen, bevor noch mehr Finanzämter bzw. Zulassungsstellen auf die Idee kommen;)
Grüße aus der Steueroase:54: Eifel
Ludger

satelisstuttgart
07.08.2007, 20:54
:zd_help_4_movebig: Hallo,

wie micha60 schreibt, ist die Sache im Ermessen des FA und damit Ländersache. Grundsätzlich keine Steuerbefreiung. Beim letzten Rundumschlag vor Jahren war Bayern eines der letzten Länder, die den Unsinn eingestellt haben. Falls das jetzt wieder losgeht, dann fällt mir nur noch Schilta ein. Aber möglich ist bei der Eintreibertruppe ja alles. Sogar mehr ausgeben, wie einnehmen. Auf dem Papier bleibt ja was übrig :mad:

topstar02
07.08.2007, 20:57
Moin,
hier in Schleswig-Holstein zahle ich auch keine Steuern für meinn Black Leo:D

Kann aber sein das es mit Neu oder Ummeldungen doch fällig wird da wir seit dem 1.5.07 nurnoch mit Eizugermächtigungen Zulassen können.

Gruß
Rudi

Manni
08.08.2007, 06:57
hallo satelisfans: danke für eure antworten habe bis vor zwei jahren die honda shadow 125 gefahren und nie steuern bezahlt habe mich aber nochmal kundig gemacht es ist nicht gebietsbezogen sondern egal wo für angefangene 25ccm zahlt man 1,84 euro so das finanzamt bis denn manni.

viper1
08.08.2007, 09:32
:zd_help_4_movebig: Hallo,

wie micha60 schreibt, ist die Sache im Ermessen des FA und damit Ländersache. Grundsätzlich keine Steuerbefreiung. Beim letzten Rundumschlag vor Jahren war Bayern eines der letzten Länder, die den Unsinn eingestellt haben. Falls das jetzt wieder losgeht, dann fällt mir nur noch Schilta ein. Aber möglich ist bei der Eintreibertruppe ja alles. Sogar mehr ausgeben, wie einnehmen. Auf dem Papier bleibt ja was übrig :mad:

hallo satelisstuttgart

du hast recht hier in bayern sind die 125 er steuerfrei noch

gruß anderas

Ludger
08.08.2007, 09:44
Hallo Manni,
wie weiter oben bereits geschrieben wurde, waren die 125er Mopeds/Roller nie steuerbefreit, sondern die Steuern wurden meistens nicht eingefordert, weil der Aufwand nicht in Relation zum Ertrag stand. Deswegen wurde auf die Eintreibung der Steuerschuld verzichtet.
Gruß aus der Eifel
Ludger

steffen63
08.08.2007, 12:09
Na Jungs
Die 9 € werden euch nicht gerade das letzte Hemd kosten ...falls es doch mal gefordert werden sollte.Ich bezahle 18€ Steuer im Jahr und für mich war das auch kein hinderrungsgrund den 250 zu nehmen.Lasst es auf euch zu kommen...ändern könnt ihr es eh nicht...Grüsse aus der schönen Pfalz...Steffen63 :z_whatsup_2_cut:

satelisstuttgart
08.08.2007, 16:44
Na Jungs
Die 9 € werden euch nicht gerade das letzte Hemd kosten ...falls es doch mal gefordert werden sollte.:z_whatsup_2_cut:

Stimmt Steffen,

aber man frägt sich, ob man nur noch geärgert werden soll, denn die Mehrkosten, die bei dieser Eintreiberei entstehen, liegen weit über dem Zahlbetrag und schlussendlich bezahlt diesen Unsinn dann der Steuerzahler, also wir.

Nightrunner
08.08.2007, 16:57
Hallo

hatte genau das selbe nachdem ich meinen satelis angemeldet habe bekam ich auch die 9 eur steuern.Ist aber ein FEHLER vom Strassenverkehrsamt die alle anmeldungen automatisch weiterleiten ein anruf und alles war erledigt.Allso keine sorge einfach mal anrufen und dann sollte sich alles in luft auflösen :)
Gruss
Michael

Satelis77
26.05.2008, 18:43
Sind die 125ccm Roller eigentlich Steuerfrei oder nur die bis 50ccm
mit kleinem Nummernschild?
:D :D :26:

ludixIIfahrer
26.05.2008, 18:49
Jo, auch die 125 sind steuerfrei. (Hab ich bei den anderen abgekuckt.)

Ist für mich auch neu.......

Sagt das aber nicht so laut sonst kommt die Mergel dahinter und erhebt Steuer auf 50-125ccm

M.a.S.
26.05.2008, 19:04
Sind die 125ccm Roller eigentlich Steuerfrei oder nur die bis 50ccm
mit kleinem Nummernschild?
:D :D :26:


Ja, die 125er sind (fast immer) steuerfrei.
siehe auch hier:
http://www.adac.de/Auto_Motorrad/autokosten/Kfz-Steuer/Steuersaetze_neu/default.asp?ComponentID=141100&&TL=2


Doch manchmal, wie in meinem Fall, bedarf es einer "besonderer Prüfung" ... und etwas behördlicher Nachhilfe. ;)
Okay, es geht hier "nur" um 9,- Euro p.a., aber den Spaß war´s mir wert:


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den o.g. Steuerbescheid vom 200x-0x-18 erkläre ich hiermit Einspruch und begründe diesen mit Bezugnahme auf das KraftStG, § 3, Nr. 1 in Verbindung mit der StVZO, § 18, Abs. 2, Nr. 4a.
Demnach sind Leichtkrafträder mit einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber nicht mehr als 125 cm³, von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen und deren Halten ist von der Besteuerung befreit.

Das Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen <xx-x-yyy> verfügt über eine Nennleistung von 11 kW und einen Hubraum von 125 cm³ und fällt folglich in diese Kategorie.
Dies wurde mir bei der Erstzulassung am 200x-0x-21 beim Straßenverkehrsamt, Außenstelle <Stadtname> auch durch die dortige Sachbearbeiterin, Frau <Nachname>, bestätigt.

Diese Einspruchserklärung ergeht - inhaltsgleich und ebenfalls per Fax - auch an das Straßenverkehrsamt, Außenstelle <Stadtname>, <Anschrift>, Fax-Nr. 0..., mit der Bitte, diesen Sachverhalt zu prüfen.
Ebenfalls bitte ich darum, zwischen den beiden beteiligten Behörden (Zulassungsstelle und Finanzamt) einvernehmlich zu einem Ergebnis zu kommen, die hier erforderliche Steuerfestsetzung betreffend.

In der Erwartung, daß hieraus resultierend kurzfristig ein neuer Steuerbescheid an mich ergeht, in dem für o.g. Fahrzeug die Steuerbefreiung ab dem Tag der Erstzulassung festgestellt wird, verbleibe ich

...

Moped
26.05.2008, 19:06
Auch die 125er sind steuerfrei.

Ansonsten hätte ich, die letzten 6 Jahre, fleißig Steuer hinterzogen. ;)

speedy64
26.05.2008, 21:08
Normalerweise besteht eine Steuerpflicht.

Ursprünglich sollte pro angefangene 25 ccm 1,84 Euro bezahlt werden - also ein Betrag von 9,20 Euro für die 125 ccm.

Da der Verwaltungsaufwand jedoch in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stand und steht wird auf die Steuererhebung verzichtet.

meggie64
27.05.2008, 10:29
Nein, das hat nichts mit Ermessen oder Verwaltungsaufwand zu tun. Leichtkrafträder (also 11 kw Nennleistung, max. 125 ccm) sind von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen (§ 18 II Ziff. 4 StVZO) und damit gemäß § 3 Ziff. 1 KraftStG von der Steuer befreit.