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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kraftfahrstraße ?!



Kipperlenny
21.04.2008, 08:47
Moin

Unter "Neuvorstellungen" trage ich mich gleich noch ein :)

Ich bin bisher nur in England Roller gefahren - heute hole ich meinen ersten "Deutschen" 50ccm Roller ab (Ist ein Peugeot und somit nicht deutsch, aber für mich der erste Roller in Deutschland *g*), und gleich habe ich ein riesen Problem welches ich mit meinem B Führerschein und dem Auto meines Vaters bisher nicht hatte.

Was sind Kraftfahrstraßen?! Alle mit dem Blauen viereckigen Schild mit dem Auto drauf habe ich bei Wikipedia gelesen - nur das hilft mir erst mal wenig, da die Schilder ja immer erst zu sehen sind, wenn man schon drauf ist auf der Straße.

Das ich auf Autobahnen nicht rauf darf ist klar, aber so ganz normale "Landstraßen" zwischen Ortschaften (wo man 100km/h fahren darf) auch nicht?

Sind das alle Straßen mit "B" bzw. "A" also, z.B. B7, A6 etc. ?

lenny

Saarlodri
21.04.2008, 09:55
http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/331.gif

Zeichen 331 Kraftfahrstraße
StVO § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen (1)
Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,5 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.




Dieses Zeichen steht so, dass Du als Fahrer noch rechtzeitig den Fahrweg ändern kannst, also an der letzten Abfahrmöglickeit bzw. zu Beginn der Kraftfahrstrasse.

Kipperlenny
21.04.2008, 14:27
Moin Moin

Aber wenn ich mir auf einer Karte nen Weg raussuche, dann steht da ja so ein Zeichen nicht :)

Deswegen wüsste ich gerne ob man an den Bezeichnungen von Straßen schon sehen kann ob das Kraftfahrstraßen sind.

lenny

Saarlodri
21.04.2008, 14:30
Auf einer Karte hab ich das noch nie gefunden, selbst das Navi zeigt es nicht.. Da mußt Du halt aufpassen. Und eine eigene Nummerierung haben die Kraftfahrstrassen auch nicht.

speedy64
21.04.2008, 14:34
Hallo Jörg,

zu Deinem ersten Beitrag. Stimmt fast genau so.

Aber es gibt auch Straßen, welche mit dem Schild gekennzeichnet sind und die Höchstgeschwindigkeit auf 50km/h begrenzt ist. Auch hier gilt: Kein Mofa / Moped.

In diesem Fall gilt das Schild vor der evtl. vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzung. Wer dies missachtet zahlt Strafe.

Gruß

Klaus

Saarlodri
21.04.2008, 14:40
zu Deinem ersten Beitrag. Stimmt fast genau so.


Hallo Klaus,

So soll es auch sein! Hab ich doch abgeschrieben! :laughter01:

http://www.sicherestrassen.de/Index.htm (http://www.sicherestrassen.de/Index.htm)

speedy64
21.04.2008, 14:50
Hallo Jörg,

ohne es in die Länge zu ziehen. Dass es in der StVO so drinnen steht ist ja richtig und bestreitet ja keiner.

Aber man muss auch auf den Zusatz achten. Z.B. bei uns gibt es eine Umgehungsstraße. Dort ist das besagte Schild angebracht und darunter das Schild mit den 50 km/h.

Also kurz nach der Öffnung der Straße mit dem 50 ccm Roller die Straße unsicher machen (ist ja begrenzt auf 50 km/h). Nach 500 m wurde ich von der Polizei angehalten und freundlich zum verlassen der Kraftstraße aufgefordert. O.K. auf Strafe wurde verzichtet weil die Straße noch zu neu war - aber heute gibt es kein Pardon mehr.

Kipperlenny
21.04.2008, 15:41
Was für Strafen gibt es dafür denn?

Saarlodri
21.04.2008, 16:16
Bußgeldkatalog

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung

Autobahnen und Kraftfahrstraßen
78 Autobahn (http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_21.php#) oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug (http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_21.php#) benutzt, dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 km/h betrug oder dessen zulässige Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten waren, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug : 20 €


79 Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug : 40 €,1 Pkt. B

Kipperlenny
21.04.2008, 17:04
Also 20€ und keine Punkte? Das geht ja noch - wo findest du solche Sachen?!

speedy64
21.04.2008, 18:39
Hallo Lenny,

frage Deinen Freund "www.google.de".

Z.B. unter http://www.neelix.de/ findest Du links den Bußgeldkatalog. Dann auf Verkehr - Straßenverkehrsordnung - §18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

Hoffe, dass ich Dir helfen konnte.:nice_day_cut: