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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues Softwareupdate (125 er) für Zündaussetzer ?



Kalle
30.07.2009, 09:28
Habe bisher mit viel Intresse nur als Mitleser am Forum teilgenommen.

Nun habe ich auch mal eine Frage.

Da mein 125 auch diese Zündaussetzer im kalten Zustand hat, bin ich beim Freundlichen gewesen und habe das reklamiert.
Der Freundliche hat daraufhin mit Peugeot Rücksprache gehalten und gesagt : Es wäre bei Peugeot eine neues Softwareupdate in Bearbeitung , welches das Problem der Zündaussetzer beheben soll.
Ich solle mich so alle 6 -8 Wochen melden ob dieses Update schon fertig wäre.

Hat von Euch auch schon jemand davon gehört ?

LG Kalle

Ludger
30.07.2009, 18:52
Na, da hat dein Händler wohl 'ne Märchenstunde für dich abgehalten.
Gruß aus der Eifel
Ludger

Harry Hirsch
30.07.2009, 19:44
Wäre ja schön, Kalle! Aber auch mir fehlt der Glaube. Dieses Problem ist so alt und Peugeot läßt Händler und Kunden im Regen stehen. Als Autofahrer würde man sich so etwas nicht bieten lassen, als Rollerfahrer muss man leiden können. Ich verstehe nicht, warum das so ist. Mein Peugeot Auto-Händler hat als Werbeslogan: Erst wenn Sie richtig zufrieden sind, sind wir auch zufrieden.
Bin bisher verschiedene Roller gefahren. Vom Firmen-Service fast alle gleich...

Kalle
31.07.2009, 08:44
Scheint wohl eine Hinhaltetaktik zu sein. Habe so etwas schon geahnt.

Wie sieht das eigentlich rechtlich aus ?

Hat schon jemand versucht den Mangel der Zündaussetzer auf dem rechlichen Weg anzugehen ?

Kann der Roller innerhalb der 2 jährigen Garantie bei erfolgloser Beseitigung eines Mangels wieder zurückgegeben werden ( mit Nutzungsausgleich ).

Kann mir nicht vorstellen das alle die diesen Mangel haben, das einfach so akzeptieren.


LG Kalle

Erdmann
31.07.2009, 10:59
Hat schon jemand versucht den Mangel der Zündaussetzer auf dem rechlichen Weg anzugehen ?Ganz schwieriges Terrain: Auf jeden Fall wird Dir die Nutzung in Abhängigkeit der Kilometerlaufleistung des Rollers vom Kaufpreis abgezogen.
Da ist Stress mit dem Händler und Peugeot vorprogrammiert. Ein Chance da +-O herauszukommen gibt's nur, wenn mit dem Händler vor dem Kauf eine Art "Probefahrzeit" vereinbart wurde.

Ludger
01.08.2009, 23:43
Hallo Kalle,
wenn nichts mehr hilft, dann hilft halt nur noch wandeln.
Vorab solltest du allerdings dem Händler die Gelegenheit geben, den Mangel abzustellen. Setzt ihm einen Termin, bis wann er den Mangel abzustellen hat. Und das wirst du schriftlich machen müssen, am besten du läßt dir den Erhalt des Schreibens quittieren. Sollte er sich weigern, dann schickst es ihm per Einschreiben -mit Rückschein-.
In dem Schreiben würde ich auch direkt anführen, daß du Wandlung beabsichtigst, sollte er bzw. Peugeot nicht in der Lage sein, den Fehler innerhalb der Frist abzustellen.
Am besten hilft dir aber Advokaats Liebling;)
Gruß aus der Eifel
Ludger

Kalle
02.08.2009, 17:06
Dank Euch für die Hinweise.

Ja, an eine Wandlung habe ich auch schon gedacht.

Kann ich denn eigentlich jeden Vertragshändler dazu auffordern den Mangel zu beseitigen.?

Denn ich habe den Roller bei einem Händler der ca 80 km von mir entfernt wohnt gekauft. Wäre ziemlich umständlich den Roller dahin zu bringen.

Weiß vielleicht auch jemand wieviel einem so in etwa bei einer Wandlung an Abnutzung angerechnet wird ?

Der Roller ist jetzt 14 Monate alt und hat aber erst 3300 km gelaufen.

LG Kalle

meggie64
03.08.2009, 08:51
Hallo,

"Wandelung" gibt es nicht (mehr). Nach § 437 BGB kann der Käufer einer mangelhaften Sache
a) Nacherfüllung verlangen
b) vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und
c) Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen

verlangen. Vorraussetzung stets: ein Mangel. Beweislast hierfür: grundsätzlich beim Käufer.

emsi-zoder@web.de
06.08.2009, 13:28
du hast recht kalle es gibt eine Neue Softwareupdate.

nur bei mir funktioniert sie nicht!

gruß v.zoder

PS. weiß jemand Wehr einen Auspuff für satelis 125CCM zu verkaufen hat, in edelstahl

Erdmann
06.08.2009, 15:29
Hallo,

"Wandelung" gibt es nicht (mehr). Nach § 437 BGB kann der Käufer einer mangelhaften Sache
a) Nacherfüllung verlangen
b) vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und
c) Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen

verlangen. Vorraussetzung stets: ein Mangel. Beweislast hierfür: grundsätzlich beim Käufer.

Genau so ist, mit einer Ergänzung: Die Beweislast liegt nur dann beim Käufer, wenn das Produkt, hier Roller, älter als 6 Monate ab Kauf ist. Ist der Gegenstand jünger als 6 Monate ab Kauf, so geht man davon aus, dass der Mangel bereits bei der Auslieferung vorlag. Dann liegt die Beweislast beim Verkäufer.
Das Ganze nennt sich Gewährleistung, ist gesetztlich geregelt und unterscheidet sich insofern von der Garantie, die eine freiwillige Leistung des Herstellers ist.

Kalle
06.08.2009, 17:42
Danke noch mal für Eure Hinweise.

Habe mittlerweile noch mal mit meinem Freundlichen und mit dem Kundendienst von Peugeot gesprochen .

Beide sind der Meinung das es sich bei mir nicht um einen erheblichen Mangel handelt.

Die Zündaussetzer, sowie die schlechte Gasannahme beziehen sich nur auf die ersten 2 Kilometer. Und auch nur dann wenn ich ins Tal fahre. Bei gerader Strecke läuft der Roller ganz normal.

Ich bezweifle auch mittlerweile das dies für eine Rückgabe nach 14 Monaten reicht. Rückgabe ( Wandlung ) ist nur nach erheblichem Mangel möglich.

Nun hat der Mitarbeiter von Peugeot mir ein paar Tipps gegeben wie man dieses Problem umgehen kann.
Dachte zuerst der will mir auch nur ein Märchen erzählen.
Aber nachdem ich mit dem Gasgriff etwas sanfter ( nicht so schnell und ruckartig ) umgehe, ist das Fahrverhalten tatsächlich deutlich besser geworden. Und Zündaussetzer und schlechte Gasannahme kommen nur noch sehr selten vor.

Werde auf Grund dessen keine Rückgabe ( Wandlung ) mehr anstreben, sondern mich an den positiven Eigenschaften des Sat erfreuen.

LG Kalle

Trevor
06.08.2009, 20:00
Steht ja auch immer in den Handbüchern, dass man nicht ruckartig Gas geben soll.

Kalle
07.08.2009, 09:20
Steht ja auch immer in den Handbüchern, dass man nicht ruckartig Gas geben soll.

Danke für den Hinweis Trevor

Habe es nachgelesen , steht tatsächlich drin.

Ja, wer lesen kann ist im Vorteil.

LG Kalle

Harry Hirsch
08.08.2009, 14:14
Musste mir mal eben meine Augen reiben, denn Kalle schrieb, dass er sich mit dem Peugeot-Kundendienst unterhalten hat. Wenn es denn kein "erheblicher" Mangel ist, dann bleibt doch der Mangel selbst übrig, oder?
Es liest ja fast so, als wenn Peugeot einen Mangel zugibt, aber eben kein richtiger Mangel. Ich muss mal wieder den Kopf schütteln! Interessant,dass der Mangel nur über 2 Kilometer auftritt, dann nicht mehr. Also was denn nun, Peugeot ? Warum habt Ihr den Motor des 125'er überarbeitet?

Ich muss an dieser Stelle aber auch mal deutlich sagen, dass ich mit dem "überarbeiteten" Motor des Avenue sehr zufrieden bin, aber dieses Still-und Totschweigen bei vielen der ersten 125'er Satelis-Auslieferungen über einen viel zu langen Zeitraum ist nicht entschuldbar. Kunden erwarten für Ihr Geld funktionierende Technik und kein Hilfsprogramm "wie ein paar Tipps".

Ich habe mich weiterhin für einen Satelis entschieden, weil das Gesamtkonzept einfach sehr stimmig ist und bis auf den Mangel der stotternden Gasannahme mir der Satelis ausserordentlich gut gefiel und in meinen Augen kein besserer Anbieter auf dem Markt war / ist.