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miado1356 11.02.2010, 10:21 Moin,moin alle Zusammen
Hier mal etwas erfreuliches. Wer seinen alten Führerschein Kl.3 ( vor dem 01.04.80 ) durch Trunkenheit verloren hat, egal wann und wie,hat die möglichkeit auch nach Neuerwerb der Kl 3(B) seinen 125er Schein durch eine sogenannte Erweiterung zu beantragen. Mitzubringen sind ein neuer Sehtest und 1 Biometrisches Passfoto. Natürlich muss vorher die Führerscheinstelle der Erstausstellung der jetzigen Führerscheinstelle eine bestätigung senden die belegt das der Führerschein vor dem 01.04.80 gemacht wurde. Das ist alles was gebraucht wird. Nur noch bezahlen und fertig.
Und wer es immer noch nicht glaubt,kann unter dem § 76 des Übergangsrechtes unter § 20 dies nachlesen.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__76.html
so und nun viel Spass bei der 125er Erweiterung.:D
Hallo,
ich verstehe den Witz dabei noch nicht: Führerschein weg, ok. Dann Führerschein neu (heißt jetzt B) auch ok. Für mich logisch, daß dann auch der 125ér mit wieder kommt ?! Was ist denn da nun so groß "mal was erfreuliches" ? Oder verstehe ich da was nicht richtig ?
MfG
Discho
Hallo miado 1356
Die Führerscheinstelle darf amtlich beglaubigte Unterlagen die Älter sind als 20 Jahre vernichten, so laut aussage der Führerscheinstelle.
Mein Arbeitskolege war bei der Führerscheinstelle in Duisburg und hat nachgefragt ich war dabei, nach Zehn Minuten warten
sagte die Mitarbeiterin es seien keine Unterlagen mehr vorhangen also alles vernichtet.
Mein Arbeitskolege hatte 1978 den Führerschein klasse eins und drei gemacht, und 1984 mußte er den Schein abgeben.
ich sage nur: böses Faul
Gruß Rocki
miado1356 12.02.2010, 06:53 Hallo,
ich verstehe den Witz dabei noch nicht: Führerschein weg, ok. Dann Führerschein neu (heißt jetzt B) auch ok. Für mich logisch, daß dann auch der 125ér mit wieder kommt ?! Was ist denn da nun so groß "mal was erfreuliches" ? Oder verstehe ich da was nicht richtig ?
MfG
Discho
Also, wenn der Führerschein( Alt 3 ) einmal entzogen wurde und dieser dann neu erteilt wird, ist nur die Kasse 3 wieder erteilt und nicht automatisch die A1 .Diese muss gesondert als Erweiterung beantragt werden.
jetzt verstanden ??
miado1356 12.02.2010, 07:09 Hallo miado 1356
Die Führerscheinstelle darf amtlich beglaubigte Unterlagen die Älter sind als 20 Jahre vernichten, so laut aussage der Führerscheinstelle.
Mein Arbeitskolege war bei der Führerscheinstelle in Duisburg und hat nachgefragt ich war dabei, nach Zehn Minuten warten
sagte die Mitarbeiterin es seien keine Unterlagen mehr vorhangen also alles vernichtet.
Mein Arbeitskolege hatte 1978 den Führerschein klasse eins und drei gemacht, und 1984 mußte er den Schein abgeben.
ich sage nur: böses Faul
Gruß Rocki
Ja,da habt Ihr wohl etwas falsch gemacht. Ihr müsst nicht Fragen ob die Unterlagen noch da sind, sondern Ihr müsst konkret eine Erweiterung beantragen. Dann nähmlich wird im Archiv nachgeschaut und dies dann auch bestätigt. Eine Vernichtung gibt es defenetiv nicht. Eure Geburtsurkunde wird ja auch nicht Vernichtet, nur weil diese älter als 20 Jahre ist.Ein amtliches Dokument bleibt bis zu 5 Jahren nach dem Tod noch bestehen.
Um es noch mal zu bestätigen. Mein Führerschein wurde 1967 ausgestellt. 1974 wurde mir die Pappe für 12 Monate eingezogen. Diese habe ich nie wieder abgeholt, sonder ich habe einfach einen neuen Schein gemacht
( ende1980).Da war nur die Klasse 3 enthalten und Nix mehr mit 1 A.
Jetzt nach der Gesetzesgrundlage kannst Du ohne weiteres dein A1 in der Erweiterung beantragen. Diesen bekommst Du zu 100% wieder, es sei denn es liegt eine amtliche Anweisung vor, das Du eine neue Fahrerlaubnis ablegen musstest. Dann gibt es diesen nicht.
Also hin zum Amt und Klären.
viel Spass
Hallo miado 1356
Er hatte 1986 den Führerschein kl.3 neu gemacht
Frage:1 Bis du schon bei der Führerscheinstelle gewesen ? Hast du eine Erweiterung beantragt ?
Frage:2 Er kann doch jetzt einen Antrag auf Erweiterung (A1) stellen oder ?
Gruß Rocki
miado1356 13.02.2010, 08:15 Moin Rocky,
also wenn keine Anordnung zu einer erneuten Führerscheinprüfung vorlag,kann der A1 ohne Probleme Erweitert werden. Auch nach 36 Jahren, so wie bei mir es der fall ist.
Hier der Werdegang
1) es muss die Führerscheinstelle angerufen werden, welche den damaligen Kl.3 ausgestellt hatte.Hier bittet man um Zustellung der Kl. A1 zur Erweiterung an die jetzige FS.Stelle des Wohnortes(oder Bezirkes)
Die Übermittlung dauert bis zu 14 Tage. Dann erkundigt man sich immer wieder ob dieser Eingang erfolgte. Ist der Nachweis eingegangen,dass der Führerschein damals vorlag,dann geht man einfach zur Behörde und beantragt eine Erweiterung der Kl A1. Mitzubringen sind ein neuer Sehtest und 1 Biometrisches Foto sowie den Kl 3 Führerschein und einen gültigen Ausweis.
Nur noch die Gebühren bezahlen und warten bis der NEUE Kartenführerschein fertig ist. Dauert auch so 3 Wochen.
Als Anlage meine Quittung LBV
Mathes-TKR 15.02.2010, 04:59 Also, wenn der Führerschein( Alt 3 ) einmal entzogen wurde und dieser dann neu erteilt wird, ist nur die Kasse 3 wieder erteilt und nicht automatisch die A1 .Diese muss gesondert als Erweiterung beantragt werden.
seit wann ist das so?
ich sag: quatsch mit sosse!
ich hab ende der 80er den motorradführerschein gemacht. anfang der 90er die lappen fürs auto hinterher. durch restalk hab ich den dann im selben jahr wieder abgeben müssen. auflage: zwei jahre sperre danach neuerwerb. hab ich gemacht und hab am tag der aushändigung den moppedlappen einfach nachgetragen bekommen. ohne antrag und so firlefanz.
miado1356 15.02.2010, 06:36 Moin,
ich sehe schon, Du hast NIX begriffen.Bist halt viel zu Jung.:26:
Hallo miago 1356
Ich hatte dir eine Private Nachricht geschickt, ist bei dir nichts angekommen ?
Wollte da noch was wissen
Gruß Rocki:zg_nice_day_2_cut:
miado1356 15.02.2010, 12:16 :CONGRA~1: Doch ich habe geantwortet.Schau in dein Postfach.
axel
Hallo miado1356
Gibt es schon was neues bei dir ??? (A1)
Gruß Rocki
miado1356 24.02.2010, 09:31 Moin
genehmigt und bezahlt wurde ja schon alles.:D
Warte nur noch auf die Abholtermin. Melde mich dann noch mals.
Gruß aus Hamburg
Hallo miado
Herzlichen Glückwunsch, und ich ?
komm wir tauschen
Gruß Rocki
86teufel 06.03.2010, 06:54 hallo,ab 2013 gibt es mal wieder neue scheine! da die EU mal wieder zugeschlagen hat,bekommen sowie es aussiet alle den 125er schein nach geschmissen.ich selber halte davon nichts, noch nie auf einen moped gesessen aber fahren dürfen .lassen wir uns über raschen was alles noch kommt.mfg fritz:D
miado1356 06.03.2010, 07:45 Moin,
das ist Richtig mit der Regelung.Betrifft aber nur die 16 Jährigen die einen A1 Schein(NEU offen) machen. Das gild allerdings nicht für die Allgemeinheit.Hier sieht der Gesetzgeber kein bedarf.Also bleibt alles beim alten.Schließlich wollen unsere Fahrschulen ja noch Geld verdienen. Denn jeder EU Staat kann diese Regelungen annehmen oder nicht.Aber die BRD ist ja so wie so schon an letzter Stelle mit der Umsetzung der neu Regelungen.Alle EU Staaten haben die Regelung ja schon seit 1999 Anerkannt, jetzt haben wir 2010 und wir hinken immer noch hinterher.
gruß aus Hamburg
HeriSat1 06.03.2010, 08:13 Hallo Fritz,
also "nachgeschmissen" wird sicher nichts! Was die neuen Regelungen angeht, die ab 2013 nach EU-Richtlinien im deutschen Recht kommen müssten, das kannst Du hier
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:403:0018:0060:DE:PDF
genau :6: nachlesen.
Allerdings habe ich im Moment noch keine Ahnung, was der deutsche Gesetzgeber wann und wie beschließen wird.
Immer gute Fahrt mit dem richtigen Schein:s_thumbup:
Also, wenn der Führerschein( Alt 3 ) einmal entzogen wurde und dieser dann neu erteilt wird, ist nur die Kasse 3 wieder erteilt und nicht automatisch die A1 .Diese muss gesondert als Erweiterung beantragt werden.
jetzt verstanden ??
Stimmt Nicht!!!!!!! Hansi:rolleyes:
miado1356 21.03.2010, 09:21 Stimmt Nicht!!!!!!! Hansi:rolleyes:
Hier im Norden schon - und ausserdem meine ich nicht die 80ziger und die heutige Zeit sondern ausschließlich die 70ziger Jahre, wenn da jemandem der Schein abgenommen wurde.:26:
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