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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lichter frage



Darkfirex
26.03.2010, 21:35
Guten tag,

ich habe in einem video gesehen das da jemand an seinen lichtern vorne rum gespielt hat das beide leuchten aber er gab mir bis jetzt keine antwort und da wollte ich ma hier fragen on das jemand weis. Und er hat sich in seinen ganze öffnung vom roller so neonlichter rein gemacht und da wollte ich fragen ob es arlaubt ist oder muss da ein schalter dran und es darf nur wenn der roller steht wie beim auto.

Ich bedanke mich jetzt schon

MfG Darkfirex

Video Links:
Part 1: http://www.youtube.com/watch?v=AnHnc7OHTO4&feature=fvw
Part 2: http://www.youtube.com/watch?v=Np0yjqaPkOI
Part 3: http://www.youtube.com/watch?v=GffriKNrPN8&feature=related (nur hier geht es im die zwei lichter aber andere sind auch interesant)

PS: wenn es verboten ist so links rein zustellen wollte ich mich entschuldigen und sie gleich raus machen

xx50timxx
09.05.2010, 02:13
Also zu den Neon Lichtern kann ich nur sagen Nicht Erlaubt im Straßerverkehr nur wenn der Motor aus ist und du auf einen parkplatzt stehst darfst du die lichter an haben aber denk immer dran die neon-lichter saugen deine batterie auch leer ...

Blaster-Tom
09.05.2010, 23:37
was ich mich jetzt frage: dürfen die dinger dran sein, obwohl sie bei der fahrt aus sind, oder müssen sie abmontiert sein in der StVO?

Glückspirat
10.05.2010, 15:56
Also in Österreich mußt du die Neonleuchten bei einer Polizeikontrolle wieder abbauen. Und bei blauen Led´s bekommen Polizisten überhaupt ein leicht nervöses Zucken über der Augenbraun. Er wird dir dann vermutlich mit leicht erregter Stimme sagen:

"Sehr geehrter Herr! Mit Blau fahren nur wir"

Obwohl ich sagen muß. Der Speedfight sieht damit schon sehr gut aus.

DonLoco
12.05.2010, 17:21
Also grundsätzlich muss ja alles was an ein Fahrzeug zusätzlich angebaut wird eine "E - nummer" haben oder vom Tüv abgenommen werden. Da in Deutschland 50ccm Roller nicht vom Tüv geprüft werden und zusätzliche farbige Beleuchtungen meistens keine "E - nummer" haben stell ich mir das ganze schwierig vor. Selbst wenn man es anschließen bzw. in Betrieb haben dürfte während das Fahrzeug steht, stelle ich mich mir die Frage wie man der Polizei beweisen will das man die Beleuchtung auch wirklich nicht während der Fahrt in Betrieb hat. Da müsste das ganze ja irgendwie mit der Zündung gekoppelt sein. Also nur anschaltbar sein wenn der Zündschlüssel nicht in der Position ist, in der man den Roller starten kann.

hier mal ein pdf wie das ganze beim motorrad aussieht. Ich denke wenn man sich beim Roller an die gleichen "Spielregeln" hält wird die Polizei auch nicht meckern

------->http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987058810729066405/1_112.PDF


gruß Loco