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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf man mit "einem Auge" Roller fahren??



Lionking92
24.03.2011, 12:45
Hallo zusammen :)

es mag sich warscheinlich recht komisch anhören, aber darf man eigentlich mit einem Auge Roller fahren?:confused:

Ich habe folgendes Problem:

Ich wollte gerne nächste woche mit dem Autoführerschein beginnen (fürn job) ich wäre aber beim Roller geblieben:) .... Das Problem ist, ich bin am linken auge nahezu blind. Der Augenarzt sagte mir das die räumlichkeit usw. eingeschränkt ist, und ansonsten ist das Auge einfach kaputt und hat keine messbare sehkraft mehr...
Am rechten Auge habe ich eine sehkraft von 66%.... für den schein brauche ich 70%.:(
Ich könnte unter 10000 auflagen und eintragungen mit viel bitte bitte einen schein machen.....aber wegen der räumlichkeit usw, meinte sowohl Augenarzt als auch Optiker...ich solle mich lieber nichtmehr auf meinen Roller setzen, dass sei zu Riskant....

(Ich fahre nun 4 Jahre unfallfrei, sicher und das bei wind und wetter ;) ) ;)Und wo ich schon den Autolappen nicht machen kann, wollte ich wenigstens den A1 machen oder so....bzw. den klasse M ..... habe ich da chancen ????:(:confused:

(Tut mir leit wenn es sich bescheuert anhört, aber wäre mir sehr wichtig :).... DANKE schonmal ! )

Fonsis
24.03.2011, 13:31
Das eine Auge ist nicht das Problem. Allerdings dürftest Du alle 5 Jahre oder so zu einer ärztlichen Untersuchung gehen müssen, um die verbliebene Sehfähigkeit attestiert zu bekommen - und um den Lappen zu behalten. Was die Sehkraft angeht, ist es m. E. so, dass mit oder ohne Sehhilfe (Brille, Kontaktlinse) ein Visus von 70% erreicht werden muß. Sonst ist nix mit dem PKW Lappen machen. Beim LKW Lappen sind es sogar 100% Visus.

Lionking92
24.03.2011, 13:52
Danke für die schnelle Antwort :) ...dann kann ich das wohl vergessen

Horst
24.03.2011, 19:04
Sehen mit Sehhilfe » Führerschein
Anforderungen an das Sehvermögen

(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil 1 Nr.59, ausgegeben zu Bonn am 23.August 2002)

Klassen A,A1,B,BE,M,L,T:

Sehtest gilt bestanden, wenn die zentrale Sehschärfe mit oder ohne Sehhilfen beidseits mindestens 70% besteht.

Besteht der Bewerben den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich: Fehlsichtigkeiten müssen dabei - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden. Folgende Sehschärfenwerte dürfen dabei nicht unterschritten werden:

Bei Beidäugigkeit: Sehschärfe des besseren Auge oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 50%, Sehschärfe des schlechteren Auge: 20%

Bei Einäugigkeit (d.h. Sehschärfe des schlechteren Auge unter 20%): 60%


Die übrigen Sehfunktionen müssen normal sein:

Gesichtsfeld: Normales Gesichtsfeld eines Auges oder gleichwertiges beidäugiges Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 120 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld von 30 Grad intakt sein.

oder hier noch was zu lesen:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?anlage=6


Gruß
Horst

Lionking92
24.03.2011, 19:34
Super! Danke:) Ich werde wohl zusätzlich zu meinem Augenarzt noch einen 2. zum Rat ziehen;) ... Und dan sehe ich weiter, immerhin steigt meine Hoffnung jetzt dochnoch :)

oecher
30.03.2011, 07:46
wie geht es denn das ein sehr bekannter Moderator schon seit ewigen Zeiten mit einem Glasauge Auto fährt? War die Gesetzgebung früher anders, oder hat es damit zutun das man den Führerschein schon in der Tasche hatte.

Lionking92
30.03.2011, 08:40
Wenn er auf dem anderen Auge 70% oder mehr hat geht das:)