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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mein 1. Punkt - VERARSCHUNG



Kipperlenny
31.03.2011, 10:51
Sorry aber bin gerade böse,

Heute morgen war ein Schreiben der Polizei in meinem Briefkasten, dass ich meinen Roller am 6.3. 4:25Uhr ohne Versicherung in Betrieb genommen hätte. Denn er stand auf dem Gehweg vor unserer Wohnung (neben drei anderen Rollern).

Das ganze kostet 63€ und einen Punkt.

Habe das neue Kennzeichen seit 4.3. bei mir liegen aber noch nicht angebracht, weil es scheiß Wetter war, Fahren wollte ich eh noch nicht.

Was ist das denn für eine Verarschung? Da laufen nachts um 4 Uhr Polizisten durch die Gegend um eine Woche nach Versicherungsjahrwechsel Roller aufzuschreiben die da rumstehen??!

lenny
ps: Schreiben liegt jetzt bei meinem Anwalt, aber der meinte schon, dass ich wohl keine Chance habe...

Fonsis
31.03.2011, 11:00
Tja, alles was an BrumBrums auf öffentlichen Straßen oder Gehwegen steht, muß angemeldet sein. Ansonsten wäre es eine Art Sondernutzung (Ähnlich dem Be- und Entladen)
Rein theoretisch hätten die "Aufschreiber" Deinen Roller sogar abschleppen lassen können. Geht doch nix über deutsche Bürokratie! :D

Nimm's sportlich. Ärgerlich sind die 63 Euro. Der eine Punkt... naja. ;)

Frogger
31.03.2011, 18:16
Schreiben liegt jetzt bei meinem Anwalt, aber der meinte schon, dass ich wohl keine Chance habe...

Na, da würde ich aber mal ganz schnell den Anwalt wechseln, der Knabe verdient wohl nicht genug dran...

Du kannst doch wohl beweisen, dass du seit dem 4.3. im Besitze eines gültigen Versicherungsschutzes für deinen Roller bist oder? Gibt es Zeugen, dass du den Roller ohne gültigen Versicherungsschutz in Betrieb genommen, gebraucht oder den Gebrauch gestattest hast? ...und so weiter und so weiter. ;)

Fonsis
01.04.2011, 08:06
*seufz*

Das Fahrzeug stand ohne erkennbaren Versicherungsschutz im öffentlichen Raum und das nicht erst seit gestern. Das reicht bereits. Das reicht sogar für's Abschleppen lassen und die Kosten dafür dem Halter des Fahrzeugs aufzubürden. Da spielt es auch keine Rolle, ob der eigentliche Versicherungsschutz schon seit 4.3. vertraglich besteht. Das konnte ein Außenstehender nicht erkennen, weil eben das Kennzeichen am Roller nicht angebracht war.

Das Ganze wäre zu vermeiden gewesen, wenn das Fahrzeug auf privatem Raum gestanden hätte.

Nachzulesen:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_04.php


Und wer es dann immer noch anzweifelt, soll halt sein Kennzeichen abschrauben, den Bock ein paar Tage auf die Straße stellen und abwarten, was passiert.

Frogger
01.04.2011, 11:55
Das Fahrzeug stand ohne erkennbaren Versicherungsschutz im öffentlichen Raum und das nicht erst seit gestern.

... haste den Roller gesehen oder woher willst du wissen, dass er nicht doch nur eine Nacht dort stand?


Das konnte ein Außenstehender nicht erkennen, weil eben das Kennzeichen am Roller nicht angebracht war.

... aber man konnte erkennen, dass dem armen Kerl in der Nacht nicht einfach nur sein Kennzeichen geklaut wurde ...oder er das Ding am Tag des Abstellens verloren hat? ;)


]Und wer es dann immer noch anzweifelt, soll halt sein Kennzeichen abschrauben, den Bock ein paar Tage auf die Straße stellen und abwarten, was passiert.

Kann ich dir sagen; bei uns bekommste erstmal ein paar Tage lang 'nen leuchtroten Zettel dran. Auf diesem befindet sich dann der nette und ernst gemeinte Hinweis, dass du die Karre aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen hast. Sollte die Kiste nach der dort genannten Frist immer noch da stehen ...wird geschleppt.

Aber lass mal gut sein, es bezieht sich nämlich nicht auf das Abstellen, sondern auf "ohne gültigen Versicherungsschutz in Betrieb genommen" - aber ohne den genauen Wortlaut des Schreibens/des Vorwurfes können wir uns hier eh 'nen Wolf diskutieren. ;)

Fonsis
01.04.2011, 12:53
Es spielt keine Rolle, ob der Roller dort eine Stunde oder 1 Jahr steht. Nicht angemeldet und ohne Versicherung: Peng!

Wie Du schon selber sagtest:
"Auf diesem befindet sich dann der nette und ernst gemeinte Hinweis, dass du die Karre aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen hast"

GENAU darum dreht es sich ja. Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum. Das hat doch nix mit Inbetriebnahme zu tun. Es reicht, wenn der Karren dort steht.

Vor Gericht haste mit sowas Null Chance, da hat der Anwalt schon recht.
Zieht man halt seine Lehren draus, zahlt die Taler und Deckel drauf. Ist halt dumm gelaufen. Nur "Verarschung" ist es eben nicht.

Frogger
01.04.2011, 13:25
Nicht angemeldet und ohne Versicherung: Peng!

Nix Peng! Ein 50er Roller wird eh nicht im üblichen Sinne "angemeldet", er bekommt lediglich von der Versicherung ein Versicherungskennzeichen zugeteilt - mit einer behördlichen Zulassung/Anmeldung hat dieses Kennzeichen nichts zu tun. Der Versicherungsschutz für den genannten Roller bestand laut Kipperlenny bereits 2 Tage vorher. Aber wie bereits getippert, ohne den Wortlaut des Schreibens brauchen wir nicht weiter zu diskutieren ...

Fonsis
01.04.2011, 14:16
Das der 50er nicht angemeldet wird, ist mir schon klar. Es geht ja um die Versicherung.
Nur muß es eben sichtbar gemacht werden. Es nützt nix, wenn das Kennzeichen in der Schublade liegt. Es gehört an den Roller.
Da beißt die Maus nunmal keinen Faden ab. :p

Kipperlenny
25.04.2011, 22:14
Habe von den netten Behörden noch nichts auf meine Stellungnahme gehört...
Der (fast) genaue Wortlaut des Schreibens steht im Eingangsposting, da habe ich schon drauf geachtet :)

So, nette News warum ich überhaupt schreibe:
Mein Nachbar hat auch nen Punkt bekommen, weil sein Roller am 27.2. mit neuem Kennzeichen auf der Straße (neben meinem) stand...

Da soll noch mal jemand davon reden, dass das keine Verarschung ist...

ps: Der Anwalt ist gleichzeitig mein Dad, dem geht es dabei nicht um Geld sondern um den Ärger den man sich macht (oder auch nicht).

Lionking92
26.04.2011, 17:45
Mein Nachbar hat auch nen Punkt bekommen, weil sein Roller am 27.2. mit neuem Kennzeichen auf der Straße (neben meinem) stand...

Weil er zufrüh war oder was :D ?? Also ich habe meinen Roller auch seit 4 Jahren jetzt immer um den 25 rum angemeldet, und nie Probleme gehabt ;) ist das verboten ?? Wäre gut zu wissen für nächstes Jahr :)

Kipperlenny
26.04.2011, 18:03
Nicht weil er zu früh war, sondern weil er ohne gültiges Kennzeichen auf öffentlichem Grund stand - nämlich mit dem neuen, was erst am 1.3. gilt (also weil er zu früh war) :-)

Lionking92
26.04.2011, 18:43
spitze ! :D:rolleyes:

Pietje
26.04.2011, 20:37
Hallo,
Dann heisst es in Zukunft also den Wecker stellen und pünktlich um 00.00 Uhr das neue Rollerjahr einläuten und Kennzeichen montieren.:barb:
Bei derartiger penibler Streife dürfte die Rollerdiebstahlquote in Augsburg ja gegen Null gehen. So wie dort das Auge des Gesetzes ein Auge auf die fahrbaren Untersätze hat.
In der Essener City bekommt man ein Knöllchen für das Parken des Rollers auf dem Bürgersteig.
Im Stadtteilbereich drumherum interessiert das offensichtlich niemanden. Solche Dinge
wirken in der Tat schon recht willkürlich, auch wenn sie meinetwegen juristisch noch
begründbar sein mögen.
Tschüss
Pietje

Kipperlenny
26.04.2011, 22:48
Dann heisst es in Zukunft also den Wecker stellen und pünktlich um 00.00 Uhr das neue Rollerjahr einläuten und Kennzeichen montieren.:barb:

Dann hebe ich mir für den Moment aber nen Silvesterböller auf :)

Pietje
27.04.2011, 17:08
Dann hebe ich mir für den Moment aber nen Silvesterböller auf :)

Genau. Das sollte gesetzlicher Feiertag in Deutschland werden.:)

Joggi
27.04.2011, 19:58
Hallo,

In der Essener City bekommt man ein Knöllchen für das Parken des Rollers auf dem Bürgersteig.

Pietje

Ich schmeiße mich hier vor lachen...
Stand im letzten Jahr mit meinem Roller auf der Insel Usedom am Strand. Hatte den Roller korrekt auf dem Parkstreifen abgestellt und suchte nach dem Parkscheinautomat. Kommt eine nette Politesse und sagt: Das Mofa stellen sie doch bitte auf dem Bürgersteig. :D. Habe ich auch gleich gemacht. Bin noch beim Ab satteln kommt eine Biker der höheren Klasse zum Parkplatz sieht mich und meint : Stell den bloß auf die Straße hier wird kontrolliert.Mein Kommentar mit Blick auf das "kleine" (Versicherungs-) Kennzeichen : ABER DOCH NICHT BEI MOFAS.......

Gruß
Jörg

Pietje
27.04.2011, 20:55
ABER DOCH NICHT BEI MOFAS.......

Das sieht man hier anders. Kraftfahrzeuge gehören nicht auf den Bürgersteig. Roller sind Kraftfahrzeuge.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeug
Das war die offizielle Begründung. Zum Ausgleich bietet die Stadt daher an einigen Stellen kostenlose Motorradparkplätze an. Das Problem in letzter Zeit war allerdings, dass in der Innenstadt reger Baubetrieb herrschte und diese Parklpätze plötzlich zu Taxiständen wurden oder aus sonstigen Gründen verschwanden.
Der Grund für meine 15 Taler (können auch 20 gewesen sein) Strafe war, dass eine Bushaltestelle mal eben genau vor einem solchen Parklplatz verlegt wurde.
Die Leute quetschten sich dann tatsächlich zwischen die parkenden Mopeds mit ihren vollbepackten Taschen durch ("Essen-Die Einkaufsstadt").
Da wollte ich dann eben nicht parken.
In Köln gab es in der Vergangenheit ein ähnliches Theater.
Wie man sieht, ist bei solchen Dingen immer ein Ermessensspielraum.
Die Begründung "ist doch nur ein Mofa" ist leider keine gültige Rechtsgrundlage.
Im Zusammenhang mit Lennys Problem wäre es wirklich mal interessant zu erfahren, wie die Polizei sich den Saisonwechsel bei den Rollern vorstellt, wenn man keine Garage oder Privatgrundstück besitzt.
Da bleibt von der Logik wirklich nur noch nach dem chinesischen Kalender das "Jahr des Rollers" in der Nacht zum 1.3. zu feiern.
Wenn man auf der Strasse fahrend mit falschem Kennzeichen erwischt wird - ok.
Aber so ist das für mich lächerlich.
Tschüss
Pietje

Ruedi1952
28.04.2011, 13:15
Ich parke hier in Einbeck auf dem Bürgersteig da sagt keiner was. Auf den Parkstreifen ist auch erlaubt auch ohne Parkscheibe oder Parkzettel. Der Knöllchenmann meinte die Zweiräder haben ja keinne Scheibenwischer wo sie es hinstekken könnten.

Lionking92
28.04.2011, 19:52
Der Knöllchenmann meinte die Zweiräder haben ja keinne Scheibenwischer wo sie es hinstekken könnten.

Also wenn ich ausm Ort Rausfahre in die Stadt und zur Schule gehe sehen die das anders;) Dort gibt es "Anwohnerparkausweise" ... was ja ne nette sache ist....aber als ich meinen Bruder besuchen wollte gab das richtig ärger :rolleyes:.... ein paar meter weiter stand ein roller....mit einlaminierten ausweis, der mit einem schloss am spiegel befestigt war :p .....soviel dazu -.-

Bambinas
18.05.2011, 22:29
@ Lionking92
Hahaha, ich schmeiß mich weg. Na klaaar... sonst noch Wünsche?! Vielleicht Rückenlehnen am Sitz, damit sich die Politessen mal auf unseren Rollern von der Arbeit ausruhen können? :D Man man...