PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebelscheinwerfer verbauen



Inspired83
02.08.2014, 13:33
Hallo Peugeot Gemeinde,

Ich habe vor meinem geliebtem Elystar Nebelscheinwerfer zu spendieren (Vorne wie Hinten eine Nebelschlussleuchte)

Für Hinten hab ich schon ein Plätzchen gefunden nur such ich nun ein Platz für Vorne, bin am überlegen mir das Verkleidungsteil am Vorderrad zu kaufen um da dann zwei Löcher zumachen und mir GFK was zu basteln, oder hat jemand eine andere Idee?

Für anregungen bin ich dankbar

Grüße aus Wuppertal
Euer Inspired

Arn
02.08.2014, 16:12
Auch wenns vielleicht keinen Spaß bringt solltest du mal beim TÜV (http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1336121157082661730516/flyer-tipp-motorradbeleuchtung.pdf) nachsehen, von Nebelschlußlicht habe ich da nichts gesehen.

Inspired83
06.08.2014, 20:17
Wenn ich doch Teile verwende, die ein E Prüfzeichen haben, brauch ich doch keine TÜV Eintragung oder irre ich mich da?

mauzii
06.08.2014, 22:21
ein tüvprüfer meine zu mir neulich auch ,
solange e zeichen rinne ist past das .

wobei ,ein zusätzlicher anbau von neuen,zusätzlichen leuchtmitteln....
da würde ich doch lieber mal nachfragen

Fonsis
07.08.2014, 07:08
Wenn ich doch Teile verwende, die ein E Prüfzeichen haben, brauch ich doch keine TÜV Eintragung oder irre ich mich da?

Wenn ein E-Prüfzeichen vorhanden ist, ist das Teil erstmal generell nicht eintragungspflichtig. Anders sieht es da aus, wenn lediglich ein Teilegutachten vorliegt. Dann musst Du auf jeden Fall das Teil beim TÜV eintragen lassen!
Und es sollte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw eine ABE mitgeführt werden für jeden Klamauk, den Du mit E-Zeichen am Roller zusätzlich montierst!

Du kannst aber auch nicht x-beliebig die Teile an den Roller schrauben, E-Zeichen hin oder her. (Ein E-Zeichen heisst übrigens noch lange nicht, dass es der deutschen StVo genügt - die geht im Zweifelsfall für den Teutonen-TÜV nämlich vor die E-Kennzeichnung).
Außerdem wage ich mal stark zu bezweifeln, dass der deutsche TÜV eine Nebelschlußleuchte hinten am Roller genehmigen wird. Es gibt sicher "solche und solche TÜV-Stellen", die einen sind streng, die anderen halt weniger. Das hilft Dir aber dann nix mehr, wenn Du mit dem Bock einen Unfall baust und der Gutachter feststellt, dass Du da eine halbe Zirkusbeleuchtung montiert hast, die eben nicht StVo-konform ist (zumindest nicht für dieses Fahrzeug).

Kurz: Ich würde maximal vorne Nebelscheinwerfer anbauen, und dann auch nur EINEN! Und vorher genau fragen (TÜV) und informieren, WO das Teil angebaut werden darf.
Sollte nur ein Teilegutachten vorliegen: Lass es! - Sollte keine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ABE vorhanden sein: Lass es!

Ist alles Paragrafenreiterei, ich weiß - aber wenn Du halt nicht mit der Karre auf dem Acker rumgurken willst, sondern im öffentlichen Straßenverkehr, dann ist halt bissl Vorsicht geboten. ;)