Das BGB (§ 437) unterscheidet nicht zwischen technischen oder anderen Mängeln.
Die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist eine der zugesicherten Eigenschaften
eines Rollers. Sofern diese überschritten wird, hat das Fahrzeug einen Mangel, ganz egal
aus welchem Grund das Fahrzeug zu schnell ist. In der Pflicht ist dann der Händler,
mit dem man den Kaufvertrag geschlossen hat.
Kleine Roller werden schon seit Jahrzehnten gedrosselt. Mir fehlt womöglich die Fantasie
anzunehmen, dass Peugeot oder andere Hersteller Roller zulassen, die im Sommer die
VMax nicht einhalten "können". Ich habe auch weder hier im Forum, noch sonst irgendwo
in der Fachpresse etwas von einer Häufung entsprechender Fälle mitbekommen.
Ich gehe also davon aus, dass bei Fabelti's Roller etwas defekt ist, da das Modell ansonsten
keine Homologation bekommen hätte. Die Kosten für eine Messung auf dem Prüfstand
in einer Fachwerkstatt, wären auch von der Garantieleistungspflicht des Händlers nicht
gedeckt.
Gruß
Jörg
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