Zitat Zitat von Joggi Beitrag anzeigen
Moin Jörg,

das beste Beispiel hast du zur Zeit von der Autoindustrie mit der Abgasnorm. Modelle die zur Abnahme und da mit zur Betriebserlaubnis vorgeführt wurden liefen korrekt. Zulassung wurde erteilt ( wie hier auch beim Scooter ) nun wird plötzlich jemand aufmerksam und stellt fest das da was nicht stimmt. Was macht der Gesetzgeben.... er mahnt die Autohersteller an so jetzt kommen die nicht in die Pötte ( das Geld Geschiebe der Lobby lassen wir jetzt mal aus) so nun droht man mit Stilllegung der der Fahrzeuge und plötzlich rührt sich was.

So und nun beachte mal die Reihenfolge .
Ist am Scooter technisch kein Mangel er läuft aber zu schnell dann ist die Betriebserlaubnis erloschen. Der Händler ist Machtlos er verkauft nur das was im mit Zulassung vom Werk geliefert wird.

Also ab zu einer Werkstatt mit Leistungsprüfstand ( hatte jede gute Motorradwerkstatt ) dann Prüfen was Tacho und GPS vom Handy ( genau werden dazu 3 Satelliten benötigt ) für einen Mist anzeigen.
Und um jetzt wieder auf das Auto zur zu schwenken.
Schon mal ein Fahrrad kaufen, weil der Scooter ist bei berechtigten Mangel ohne Betriebserlaubnis. Und die ist auch bei mechanischer Nachbesserung vom Händler nicht berechtigt weil der Roller nicht dem Zulassung Modell entspricht.
Ich finde es besteht ein Unterschied in einer falschen Abgasnorm und Endgeschwindigkeit bei der der Versicherungsschutz, fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und erloschene Betriebserlaubnis involviert ist.
Zum anderen zieht sich die Schlinge dann zu wenn das Thema Tacho angesprochen wird, mit einem Argument das ist mir nicht aufgefallen wie bei der Abgasnorm kommst du nicht weit. Kaufe ich mir heute beim Händler / Verkäufer einen Roller und stelle fest das er zu schnell fährt suche ich diesen auf. Stellt sich bei der Prüfung heraus das er anhand einem Prüfstand zu schnell ist aber technisch keinen Fehler aufweist ist das Thema nicht damit erledigt mich beim Hersteller zu melden.

Zitat:

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.


Mir wahr es eigentlich nur wichtig auf die angebliche Märchenstunde etwas ein zu gehen um eine Recht unangenehme Situation zu vermeiden die heute sehr viel Geld und eventuell den Führerschein kostet.
Und wenn es Personen sind die im Besitz der Klasse B sind wäre das noch ärgerlicher als eine Prüfbescheinigung und lege das Thema nun bei.