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Thema: CityStar 50 bei Hitze Schneller.

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Moin Fabelti,

    ich stimme Joggi in vielem zu. In einem Punkt allerdings liegt er falsch. Der Fahrer allein ist jederzeit für den
    technischen Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich. NIEMAND SONST. Das gilt uneingeschränkt auch dann,
    wenn das Fahrzeug nicht getunt wurde. Sofern es sich nicht um einen Serienfehler handelt, wird es auch keine
    Post vom KBA an Peugeot geben. Aber selbst wenn, davon hättest Du nichts.

    Der Roller ist neu und hat einen Mangel. Also ab zum Händler, Mangel anzeigen und beheben lassen. Es sei
    denn, Du bist bereit mit dem Mangel zu leben. Dann allerdings muss man auch bereit sein eventuelle
    Konsequenzen zu tragen.

    Gruß
    Jörg
    Geändert von Hamburgo (18.08.2019 um 14:14 Uhr)

  2. #2
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    Moin Jörg,

    das beste Beispiel hast du zur Zeit von der Autoindustrie mit der Abgasnorm. Modelle die zur Abnahme und da mit zur Betriebserlaubnis vorgeführt wurden liefen korrekt. Zulassung wurde erteilt ( wie hier auch beim Scooter ) nun wird plötzlich jemand aufmerksam und stellt fest das da was nicht stimmt. Was macht der Gesetzgeben.... er mahnt die Autohersteller an so jetzt kommen die nicht in die Pötte ( das Geld Geschiebe der Lobby lassen wir jetzt mal aus) so nun droht man mit Stilllegung der der Fahrzeuge und plötzlich rührt sich was.

    So und nun beachte mal die Reihenfolge .
    Ist am Scooter technisch kein Mangel er läuft aber zu schnell dann ist die Betriebserlaubnis erloschen. Der Händler ist Machtlos er verkauft nur das was im mit Zulassung vom Werk geliefert wird.

    Also ab zu einer Werkstatt mit Leistungsprüfstand ( hatte jede gute Motorradwerkstatt ) dann Prüfen was Tacho und GPS vom Handy ( genau werden dazu 3 Satelliten benötigt ) für einen Mist anzeigen.
    Und um jetzt wieder auf das Auto zur zu schwenken.
    Schon mal ein Fahrrad kaufen, weil der Scooter ist bei berechtigten Mangel ohne Betriebserlaubnis. Und die ist auch bei mechanischer Nachbesserung vom Händler nicht berechtigt weil der Roller nicht dem Zulassung Modell entspricht.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Joggi Beitrag anzeigen
    Moin Jörg,

    das beste Beispiel hast du zur Zeit von der Autoindustrie mit der Abgasnorm. Modelle die zur Abnahme und da mit zur Betriebserlaubnis vorgeführt wurden liefen korrekt. Zulassung wurde erteilt ( wie hier auch beim Scooter ) nun wird plötzlich jemand aufmerksam und stellt fest das da was nicht stimmt. Was macht der Gesetzgeben.... er mahnt die Autohersteller an so jetzt kommen die nicht in die Pötte ( das Geld Geschiebe der Lobby lassen wir jetzt mal aus) so nun droht man mit Stilllegung der der Fahrzeuge und plötzlich rührt sich was.

    So und nun beachte mal die Reihenfolge .
    Ist am Scooter technisch kein Mangel er läuft aber zu schnell dann ist die Betriebserlaubnis erloschen. Der Händler ist Machtlos er verkauft nur das was im mit Zulassung vom Werk geliefert wird.

    Also ab zu einer Werkstatt mit Leistungsprüfstand ( hatte jede gute Motorradwerkstatt ) dann Prüfen was Tacho und GPS vom Handy ( genau werden dazu 3 Satelliten benötigt ) für einen Mist anzeigen.
    Und um jetzt wieder auf das Auto zur zu schwenken.
    Schon mal ein Fahrrad kaufen, weil der Scooter ist bei berechtigten Mangel ohne Betriebserlaubnis. Und die ist auch bei mechanischer Nachbesserung vom Händler nicht berechtigt weil der Roller nicht dem Zulassung Modell entspricht.
    Ich finde es besteht ein Unterschied in einer falschen Abgasnorm und Endgeschwindigkeit bei der der Versicherungsschutz, fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und erloschene Betriebserlaubnis involviert ist.
    Zum anderen zieht sich die Schlinge dann zu wenn das Thema Tacho angesprochen wird, mit einem Argument das ist mir nicht aufgefallen wie bei der Abgasnorm kommst du nicht weit. Kaufe ich mir heute beim Händler / Verkäufer einen Roller und stelle fest das er zu schnell fährt suche ich diesen auf. Stellt sich bei der Prüfung heraus das er anhand einem Prüfstand zu schnell ist aber technisch keinen Fehler aufweist ist das Thema nicht damit erledigt mich beim Hersteller zu melden.

    Zitat:

    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.


    Mir wahr es eigentlich nur wichtig auf die angebliche Märchenstunde etwas ein zu gehen um eine Recht unangenehme Situation zu vermeiden die heute sehr viel Geld und eventuell den Führerschein kostet.
    Und wenn es Personen sind die im Besitz der Klasse B sind wäre das noch ärgerlicher als eine Prüfbescheinigung und lege das Thema nun bei.

  4. #4
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    Das BGB (§ 437) unterscheidet nicht zwischen technischen oder anderen Mängeln.

    Die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist eine der zugesicherten Eigenschaften
    eines Rollers. Sofern diese überschritten wird, hat das Fahrzeug einen Mangel, ganz egal
    aus welchem Grund das Fahrzeug zu schnell ist. In der Pflicht ist dann der Händler,
    mit dem man den Kaufvertrag geschlossen hat.

    Kleine Roller werden schon seit Jahrzehnten gedrosselt. Mir fehlt womöglich die Fantasie
    anzunehmen, dass Peugeot oder andere Hersteller Roller zulassen, die im Sommer die
    VMax nicht einhalten "können". Ich habe auch weder hier im Forum, noch sonst irgendwo
    in der Fachpresse etwas von einer Häufung entsprechender Fälle mitbekommen.

    Ich gehe also davon aus, dass bei Fabelti's Roller etwas defekt ist, da das Modell ansonsten
    keine Homologation bekommen hätte. Die Kosten für eine Messung auf dem Prüfstand
    in einer Fachwerkstatt, wären auch von der Garantieleistungspflicht des Händlers nicht
    gedeckt.

    Gruß
    Jörg
    Geändert von Hamburgo (18.08.2019 um 15:08 Uhr)

  5. #5
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    Hallo Jörg,

    klar werden im die Kosten vom Prüfstand nicht erstattet aber wie will er beweisen das der Scooter schneller läuft ??? Vielleicht läuft er bei kalten Wetter zu langsam... Selbst der Händler ohne Prüfstand kann nichts feststellen. Und Apps ohne Eichung sind schlechte Ratgeber. Also bleibt nur der Prüfstand. Dann kann kann er den Scooter zurück geben und zu Fuß gehen. Der Händler darf kann am Fahrzeug nichts technisch ändern was dem zustand der zur Zulassung führte verändert.

    Gruß
    Jörg

  6. #6
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    Beweisen müsste man einen Mangel nur dann, wenn der Händler den Mangel bestreitet (dann wären eventuelle
    Kosten auch als Verfahrenskosten dem Grunde und der Höhe nach durch den Händler zu erstatten, falls man in
    einem Rechtsstreit obsiegt). Bei einem Roller der einfach nur zu schnell ist, reicht eine einfache GPS-Messung
    völlig aus, um einen Mangel aufzuzeigen.

    Ich würde dazu die App GPS Acceleration empfehlen, da diese entsprechende Einstellbereiche bietet, und
    automatisch "Logfiles" erstellt. Diese kann man dem Händler auch am eigenen Handy zeigen, falls dieser tatsächlich
    Zweifel am Vortrag des Kunden haben sollte.

    Der Händler soll am Originalzustand von Fabelti's Rollers nichts verändern, sondern defekte oder fehlende Bauteile ersetzen
    bzw. die "Konfiguration" korrigieren, sofern erforderlich. Warum sollte das nicht möglich sein? Entweder ist der Roller mechanisch
    oder elektronisch gedrosselt. Beides erfolgt über Bauteile, die man inspizieren bzw. durchmessen und auf jeden Fall austauschen
    kann.

    Gruß
    Jörg

  7. #7
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    Moin Jörg,

    der Peugeot Citystar hat eine Anschlagscheibe. https://www.easyparts-rollerteile.de...nsmission.html. Selbst bei einer anderen CDI wird der da mit nicht schneller.

    So machen wir mal weiter. Verbaut ist eine ACPH1 CDI mit Ölpumpensteuerung. Fällt die aus springt der Scooter nicht an. Wurde eine andere verbaut ist keine Ölförderung. Jetzt frage ich mich was am Scooter manipuliert wurde ?

    Gruß
    Jörg
    Geändert von Joggi (18.08.2019 um 19:23 Uhr) Grund: Nachtrag

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