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Thema: sicherheitsschloß und katzenaugen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    21

    Standard sicherheitsschloß und katzenaugen

    ich nochmal*g*

    hab zwei fragen:
    1. kann ich die katzenaugen an den seiten abnehmen oder müssen die bleiben? find die nämlich verdammt häßlich

    2. wie sichere ich ihn am sichersten? bremsscheibenschloß oder ähnliches?


    gruß ente

  2. #2
    Saarlodri Gast

    Standard

    Hallo,

    also die Katzenaugen würde ich dranlassen. Alles, was die Sicherheit und das Gesehenwerden erhöht, ist doch wichtig

    Zu Sicherung habe ich ein Bremsscheibenschloß mit Alarmsirene, damit der Roller nicht weggetragen werden kann.

  3. #3
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    5.209

    Standard

    1.) Laut 4.8.1 des Mängelkatalogs für die §57a Überprüfung ist es ein schwerer Mangel wenn die Seitenstrahler fehlen. Da steht wortwörtlich.

    Als schwerer Mangerl gilt wenn:
    • vorgeschriebene Rückstrahler fehlen oder sind verdeckt angebracht.
    • Rückstrahler durchgehend gebrochen.
    • Abdeckung durch Anbauten
    • Kraftwagen, Motorkarren (Fahrzeuglänge über 6m), einspurige Motorfahrräder und Anhänger: gelbrote seitliche Rückstrahler fehlen
    2.) Bremsscheibenschloß finde ich um einiges sinnvoller. Man kann sie nicht durchzwicken oder abschneiden weil man nicht zum Bolzen kommt. Es gibt auch welche mit Alarm. Nur sollte man nicht vergessen das Schloß vor dem Losfahren abzumontieren
    Geändert von Glückspirat (03.05.2007 um 11:07 Uhr)
    Gruß
    Glückspirat
    ---------------
    UNTERWEGS IM ZEICHEN DES LÖWEN
    ---------------
    Nicht vergessen !! Modifikationen am Fahrzeug wie Drosseln entfernen, größere Zylinder etc. sind illegal. Veränderte Fahrzeuge dürfen nur mehr auf privaten Grundstücken oder Rennstrecken verwendet werden. Für die Verwendung auf öffentlichen Grund muß der Scooter erneut der Behörde vorgeführt werden.
    ---------------
    Ist dir eigentlich bewußt, dass in modernen Fahrzeugen, das gesamte Wissen der Menscheit verbaut ist?

  4. #4
    Registriert seit
    01.05.2007
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    21

    Standard

    das heißt doch dann, dass ich die katzenaugen abmontieren darf und an ner anderen stelle(zb der federgabel) wieder dranmachen kann. denn an dieser stelle finde ich, passen die überhaupt nicht zum restlichen design.
    wenn ihr zufällig mal bei einem händler vorbeikommt, dann seht euch mal an wie blöd die an der stelle aussehn

  5. #5
    Gerstl Gast

    Standard

    Hallo Ente,

    meines Wissens sind die gelben Reflektoren an motorisierten Zweirädern in DEUTSCHLAND nicht vorgeschrieben.

    http://www.tuev-hessen.de/resource/p...eleuchtung.pdf

    Gruß
    Tim
    Geändert von Gerstl (03.05.2007 um 18:31 Uhr)

  6. #6
    Saarlodri Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Gerstl Beitrag anzeigen
    Hallo Ente,

    meines Wissens sind die gelben Reflektoren an motorisierten Zweirädern in DEUTSCHLAND nicht vorgeschrieben.

    http://www.tuev-hessen.de/resource/p...eleuchtung.pdf

    Gruß
    Tim
    Sie sind nicht zwingend vorgeschrieben, erhöhen aber die Sicherheit. Wenn ente meint, diese an einen anderen Platz zu schrauben, der ihm besser gefällt, dann ist das ok, solange es an der Seite ist.
    Mein Sohn hat sie auch versetzt, aber sie sind noch dran!

  7. #7
    Gerstl Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Saarlodri Beitrag anzeigen
    Sie sind nicht zwingend vorgeschrieben, erhöhen aber die Sicherheit. Wenn ente meint, diese an einen anderen Platz zu schrauben, der ihm besser gefällt, dann ist das ok, solange es an der Seite ist.
    Mein Sohn hat sie auch versetzt, aber sie sind noch dran!
    Hallo Jörg,

    Reflektoren dürfen NICHT willkürlich angebracht oder versetzt werden. Entweder so, wie es die E-Nr. des Reflektors vorgibt oder garnicht (ist in dem TÜV-PDF schön erklärt).

    Zum Thema Sicherheit: Alle machen sich Gedanken über ihre passive Sicherheit. Wie sieht es denn mit eurer aktiven Sicherheit aus?
    Selbst die beste passive Sicherheit kann dein Überleben nicht garantieren.

    Gruß
    Tim

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