ich nochmal*g*
hab zwei fragen:
1. kann ich die katzenaugen an den seiten abnehmen oder müssen die bleiben? find die nämlich verdammt häßlich
2. wie sichere ich ihn am sichersten? bremsscheibenschloß oder ähnliches?
gruß ente
ich nochmal*g*
hab zwei fragen:
1. kann ich die katzenaugen an den seiten abnehmen oder müssen die bleiben? find die nämlich verdammt häßlich
2. wie sichere ich ihn am sichersten? bremsscheibenschloß oder ähnliches?
gruß ente
Hallo,
also die Katzenaugen würde ich dranlassen. Alles, was die Sicherheit und das Gesehenwerden erhöht, ist doch wichtig
Zu Sicherung habe ich ein Bremsscheibenschloß mit Alarmsirene, damit der Roller nicht weggetragen werden kann.
1.) Laut 4.8.1 des Mängelkatalogs für die §57a Überprüfung ist es ein schwerer Mangel wenn die Seitenstrahler fehlen. Da steht wortwörtlich.
Als schwerer Mangerl gilt wenn:
2.) Bremsscheibenschloß finde ich um einiges sinnvoller. Man kann sie nicht durchzwicken oder abschneiden weil man nicht zum Bolzen kommt. Es gibt auch welche mit Alarm. Nur sollte man nicht vergessen das Schloß vor dem Losfahren abzumontieren
- vorgeschriebene Rückstrahler fehlen oder sind verdeckt angebracht.
- Rückstrahler durchgehend gebrochen.
- Abdeckung durch Anbauten
- Kraftwagen, Motorkarren (Fahrzeuglänge über 6m), einspurige Motorfahrräder und Anhänger: gelbrote seitliche Rückstrahler fehlen
Geändert von Glückspirat (03.05.2007 um 11:07 Uhr)
Gruß
Glückspirat
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UNTERWEGS IM ZEICHEN DES LÖWEN
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Nicht vergessen !! Modifikationen am Fahrzeug wie Drosseln entfernen, größere Zylinder etc. sind illegal. Veränderte Fahrzeuge dürfen nur mehr auf privaten Grundstücken oder Rennstrecken verwendet werden. Für die Verwendung auf öffentlichen Grund muß der Scooter erneut der Behörde vorgeführt werden.
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Ist dir eigentlich bewußt, dass in modernen Fahrzeugen, das gesamte Wissen der Menscheit verbaut ist?
das heißt doch dann, dass ich die katzenaugen abmontieren darf und an ner anderen stelle(zb der federgabel) wieder dranmachen kann. denn an dieser stelle finde ich, passen die überhaupt nicht zum restlichen design.
wenn ihr zufällig mal bei einem händler vorbeikommt, dann seht euch mal an wie blöd die an der stelle aussehn
Hallo Ente,
meines Wissens sind die gelben Reflektoren an motorisierten Zweirädern in DEUTSCHLAND nicht vorgeschrieben.
http://www.tuev-hessen.de/resource/p...eleuchtung.pdf
Gruß
Tim
Geändert von Gerstl (03.05.2007 um 18:31 Uhr)
Hallo Jörg,
Reflektoren dürfen NICHT willkürlich angebracht oder versetzt werden. Entweder so, wie es die E-Nr. des Reflektors vorgibt oder garnicht (ist in dem TÜV-PDF schön erklärt).
Zum Thema Sicherheit: Alle machen sich Gedanken über ihre passive Sicherheit. Wie sieht es denn mit eurer aktiven Sicherheit aus?
Selbst die beste passive Sicherheit kann dein Überleben nicht garantieren.
Gruß
Tim
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