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Thema: Mein Blaster hat man kaputt gemacht :(

  1. #1
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    Standard Mein Blaster hat man kaputt gemacht :(

    moin

    gestern abend klebte ein zettel an meinem ludix blaster:

    "habe beim einparken ihren roller touchiert, und er ist dabei umgefallen, keine schäden gesehen, bitten rufen sie mich an"

    nun ja, ich erst mal auch nichts weiter bis auf zwei drei kleinere kratzer gesehen - aber als ich dann drauf saß, sprangen mir die völlig verbogenen kühlrippen ins auge (auf der rechten seite wenn man drauf sitzt).

    Der Roller ist anscheinend auf den bordstein gekippt - weil die kühlrippen sind so richtig schön rechteckig reingebogen...

    Nun ja, heute mal zur Werkstatt fahren und fragen was das kosten wird.

    habe solche kühlrippen dinger noch nie gesehen im internet...

    lenny
    Peugeot Ludix Blaster 50cm³

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  2. #2
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    Erstmal ist das Fahrerflucht trotz Zettel und Telefonnummer. Grundsätzlich könntest Du gegen denjenigen Anzeige erstatten.

    Ich würde den aber erstmal in jedem Fall und so schnell als möglich anrufen und Ihm sachlich und mit ruhiger Stimme schildern das eben doch ein Schaden an Deinem Roller entstanden ist und er den Vorfall bitte seiner Versicherung melden soll. Preis in der Werkstatt erfragen ....
    Kostenvoranschlag holen und dem Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung in Kopie zuschicken. Wenn er es am Ende so bezahlt auch gut ... nur lass Dich nicht auf irgendeinen Handel ein ... von wegen "so teuer kann das nicht sein hier haste 50€ und gut"

  3. #3
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    Bei Parkschäden und dergleichen ist es wirklich wichtig einen Sachverständigen zu kontaktieren. Nicht nur beim Roller sondern auch beim Auto sind die meisten Schäden versteckt hinter den Verkleidungen.

    In deinem Fall ist der Kühler ein wichtiges technisches Teil. Hier muss eine einwandfreie Funktion unbedingt gewährleistet sein.
    Gruß
    Glückspirat
    ---------------
    UNTERWEGS IM ZEICHEN DES LÖWEN
    ---------------
    Nicht vergessen !! Modifikationen am Fahrzeug wie Drosseln entfernen, größere Zylinder etc. sind illegal. Veränderte Fahrzeuge dürfen nur mehr auf privaten Grundstücken oder Rennstrecken verwendet werden. Für die Verwendung auf öffentlichen Grund muß der Scooter erneut der Behörde vorgeführt werden.
    ---------------
    Ist dir eigentlich bewußt, dass in modernen Fahrzeugen, das gesamte Wissen der Menscheit verbaut ist?

  4. #4
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    kann sein das ich zu hart reagiere aber.........


    anzeigen!!!! das ist fahrerflucht! und alles per gutachter feststellen lassen und in der werkstatt repariern lassen.

    punkt!!!


    ich hab nen ähnlichen fehler gemacht vor jahren und wurde ausgezogen bis aufs hemd. 800mark strafe wegen fahrerflucht und angeblicher 600mark-schaden am gegnerischen fahrzeug und hochgestuft in der versicherung obwohl ich den schaden ausbezahlt hab.

    seit dem tag..........


    wer zu blöd ist und nen roller von 120cm höhe übersieht ............
    Gruss
    Mathes
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    TKR 50 Off Road
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    mir ist egal was ich fahre hauptsache heckantrieb

  5. #5
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    so war heute bei der werkstatt und habe den kostenvoranschlag bekommen:

    545 Euro

    kostet die Reperatur...

    Nun ja, habe den Verursacher angerufen und ihm das mitgeteilt, seine Versicherung wird sich bei mir melden meinte er.

    Na mal schauen...
    Peugeot Ludix Blaster 50cm³

    Webdevelopment Schreiber

  6. #6
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    @Kipperlenny: wird schon gut gehen. Auch wenns rechtlich Fahrerflucht ist ... immerhin hat er ne Nummer hinterlassen ... unter der er wohl auch erreichbar ist ... und wegen 545€ wird ihn seine Versicherung kaum hochstufen. Alles wird gut

    @Mathes-TKR: ich verstehe Deinen Beitrag nur bedingt! In dem Punkt das es nach geltenem Recht definitv Fahrerflucht ist, stimme ich Dir zu.
    Andersrum ist auch erstmal eine ehrlich Handlung ne Nummer zu hinterlassen und sich bei nem Anruf entsprechend fair zu verhalten.

    Das Du nun offensichtlich einen von Dir verursachten Schaden nach Fahrerflucht und hinterlassener Telefonnummer bezahlt hast ehrt Dich.

    Das Du Dir die Zahlung nicht quittieren hast lassen oder aber in sonstiger Form schriftlich fixiert hast zeugt von Unwissenheit ... gar von .. ohne Dir zu Nahe treten zu wollen .. Blödheit.
    Wenn ich Deinen Beitrag richtig deute .. hat sich Dein Geschädigter als ziemlich schlaues Ar***loch entpuppt Kohle abgefasst .. und dann nochmal den offiziellen Weg beschritten und nochmal abgefasst.

    Grundsätzlich denke ich .. erstmal den soften Weg versuchen .. und in 90% der Fälle klappt das dann auch ... zudem anzeigen kannst Du denn immer noch ... weiter kannst jeden .. und jederzeit anzeigen... der muss dann erstmal beweisen das er nicht zu der Zeit an diesem Ort war und den von Dir angezeigten Schaden verursacht hat.
    Geändert von power44 (19.07.2008 um 00:10 Uhr)

  7. #7
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    hmm da muss ich wohl ein bisschen ausholen.

    also ich hab damals meine stossstange in die stosstange des gegners eingehakt und meine stosstange dabei abgerissen. nach 5 minuten wartezeit bin ich in meine wohnung gegangen (keine 20meter vom unfallort wech) und hab von da aus versucht die rennleitung zu informieren. eh ich aber jemanden am telefon hatte standen zwei marshals der rennleitung vor meiner tür.

    anzeige wegen fahrerflucht. selbst das erklären das ich grad eben die wache anrufen wollte brachte nix.

    der unfallgegner wurde erst durch den besuch der rennleitung drauf aufmerksam das ich gegen seinen wagen gefahren bin. keinerlei sichtbare schäden (wie denn auch an nem völlig rundum verbeulten und mit hagelschäden überzognen auto).
    ein paar tage säter kam dann post von meiner versicherung das der schaden sich auf über 500 mark beläuft. die versicherung würde das dann bezahlen und ich hätte zeit mir zu überlegen den schaden auszulösen oder die erhöhten prozente in kauf zu nehmen.
    ich hab mich dann fürs auslösen entschieden und am jahresende bekomm ich dann die neue police für die versicherung und hätte nen höheren beitrag bezahlen müssen.
    mit dem ganzen drumherum hat mich der spass 1000mark gekost und der gegner (einer aus der nachbarschaft) hat sich en loch ins knie gefreut und dann den wagen verschrottet.
    seit dem tag............
    Gruss
    Mathes
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  8. #8
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    Zitat Zitat von power44 Beitrag anzeigen
    Erstmal ist das Fahrerflucht trotz Zettel und Telefonnummer. Grundsätzlich könntest Du gegen denjenigen Anzeige erstatten.
    Mal ne Frage. WIe hätte der Verursacher denn sonst reagieren sollen?
    5 Stunden warten und hoffen das jemand kommt?
    Polizei anrufen wenn der Verursacher selbst nichts am Roller sehen kann?
    Geändert von Beaker (19.07.2008 um 10:44 Uhr)

  9. #9
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    @Beaker er muss sicher keine 5 Stunden warten. Er müsste die Polizei rufen und den Unfall melden oder zumindest zu einer Polzeidienststelle fahren und den Unfall melden. Ich meine das es sogar ginge auf die Polizei zu verzichten, wenn man jemanden Unbeteiligten anspricht und diesem sagt und zeigt was gerade passiert ist damit derjenige dann zur Not als Zeuge dienen kann.
    So ist nunmal die Rechtsprechung. Ich weiß auch das es mitunter Situationen gibt in denen das vielleicht eher schwierig ist .. ich will auch garnicht recht haben aber es bleibt schlussendlich "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort."

    hab nur mal kurz google bemüht -->
    Lies mal bei Wiki unter Wartenfristen.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Unerlau...Sich_entfernen


    @Matthes-TKR .. aber dann hat die Versicherung doch Mist gebaut. Ich versteh nicht wie die Dich hochstufen können wenn letztlich keine Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen wurden.?? Komisch das
    Geändert von power44 (19.07.2008 um 19:30 Uhr)

  10. #10
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    @power44: angeblich erhöhtes risiko. so die aussage der hauptstelle der versicherung mit dem gelben runden zeichen und den 4 buchstaben.
    Gruss
    Mathes
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