Hallo Jürgen,
danke für die Info...
Ich denke, vor dem TÜV-Termin werde ich einfach zufällig mal wieder die Original-Spiegel ausprobieren...
Habe die Anschlüsse zum Glück steckbar gemacht
Hallo Jürgen,
danke für die Info...
Ich denke, vor dem TÜV-Termin werde ich einfach zufällig mal wieder die Original-Spiegel ausprobieren...
Habe die Anschlüsse zum Glück steckbar gemacht
Gruß Steffen
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Satelis 250
Ich hab mal nachgefragt.
Im 54er § ist die Minimalanforderung definiert!
Motorrad 4
Auto 6
Gegen Spiegelblinker spricht also nichts, Vorraussetzung:
E-Prüfung mit Zusatz 51 (Für Zweiräder geprüft)
Vorhandene Blinker dürfen nicht abgebaut werden.
Blinkfrequenz 1,5Herz +/- 0,5 Herz.
Alle Blinker müssen gleich takten.
Die Serienmäßige Schaltung für Warnblinklicht darf nicht verändert werden. (Passiert schon mal mit lastunabhänigen Relais für LEDs)
Die Funktion der Blinkerkontrolle darf nicht verändert werden. (Vorsicht bei Spiegelblinkern und Pipserumbau)
Die Satelis hat zudem eine Ausnahmegenehmigung für Fahrtrichtungsanzeiger, da die Blinker im Scheinwerfer montiert sind und die Vorgeschriebenen 75mm Abstand nicht eingehalten werden.
Geändert von Raltelis (28.01.2009 um 09:09 Uhr)
Satelis K22 BlacKsat exe.
Never run an unchanged system!
Sommer: Heidenau Reifen K63 / K61 rear
Winter: Heidenau Reifen K66 Snowtex / K62 Snowtex
Motoröl: 5W-50 Mobil1 SuperSyn
Getriebeöl: WAGNER 85W/140
Benzin: Ultimate 100 / SuperPlus 98
Viele Grüße, Ralf
Unterstützt und gesponsert von www.peugeot-bike.at und www.willinger.com |
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