3. EU-Führerscheinrichtlinie:

Für alle Zweiradklassen ab dem A1 ist der stufenweise Zugang und eine Fahrpraxis von je zwei Jahren bis zur nächsthöheren Klasse festgeschrieben. Wer einmal die Theorieprüfung schafft, muss sie bei den folgenden Klassen nicht mehr absolvieren.
Das Mindestalter für den A1 lautet 16 Jahre, kann allerdings auf 17 oder 18 Jahre heraufgesetzt werden. Die Klasse schließt Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm3, 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW pro Kilogramm
sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bis zu 15 kW (20 PS) ein. Gleichzeitig entfällt eine deutsche Sonderregelung: Bislang dürfen Jugendliche nur Leichtkrafträder bewegen, die maximal 80 km/h laufen.
Was den Einschluss in die Pkw-Fahrerlaubnis angeht, gilt in Deutschland jetzt noch ein bestimmtes Datum: Nur wer
vor dem 1. April 1980 die Lizenz fürs Auto
bekommen hat, darf 125er fahren. Künftig bleibt das Ob und Wie des Einschlusses den Mitgliedsländern überlassen. In vielen Staaten Europas ist Pkw-Lenkern das
Fahren von Leichtkrafträdern erlaubt – der Industrie-Verband Motorrad möchte das auch in Deutschland durchsetzen (siehe Interview Seite 152).
Wer die Prüfung für den A1 geschafft hat, braucht für den A2 noch eine siebenstündige Schulung oder eine 25-minütige Prüfung – auch hier haben die Mitglieds-länder die Wahl. Dies könnte in Deutschland zu einer politischen Auseinandersetzung zwischen Fahrschulverbänden und Prüforganisationen führen.
Die Klasse A2 beinhaltet künftig Motorräder bis 48 statt wie bisher 34 PS, um den Einstieg attraktiver zu gestalten. Das Leistungsgewicht ist auf 0,2 kg/kW beschränkt, und das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Die Mitgliedsländer können jedoch das
Alter auf 20 Jahre hochsetzen.
Für die nächsthöhere Klasse A, die
Bikes sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW (20 PS) einschließt, gilt ein Einstiegsalter von 20 bis 22 Jahren. Weitere Voraussetzung: Prüfung oder Schulung nach zwei Jahren auf der beschränkten Klasse A2. Gegen diese Hürde läuft der
Industrie-Verband Motorrad Deutschland Sturm, denn die Aufstiegsprüfung zum
offenen A ist in Deutschland 1993 ohne negative Folgen abgeschafft worden. Verbindlich für alle EU-Länder kommt dagegen der Direkteinstieg, der europaweit ab 24 Jahren möglich ist und eine theoretische und praktische Prüfung erfordert.
Fazit
Die Mitgliedsländer können die Einschlussregeln bei den Führerscheinen der Klasse AM und A1 frei wählen. Ob ein Autofahrer zusätzlich den A1 ablegen muss, wenn er 125er fahren will, entscheidet maßgeblich über den Verkauf von Leichtkrafträdern. Auch das Mindestalter können die EU-Länder bei den Zweiradklassen so gestalten, dass ein Motorradführerschein un-
interessant wird: Wer den Einstieg in den
A2 bei 20 Jahren festschreibt, fördert
aktiv Auto- statt Motorradfahren. Noch ein
Minuspunkt: Die Staaten können, müssen aber nicht die Gültigkeit von Führerscheinen in ihrem Hoheitsgebiet anerkennen, die Fahrern ausgestellt wurden, deren Alter unter dem Mindestalter von 16 Jahren für den AM liegt. Was dazu führen kann, dass mancher Jugendliche zu Hause rumdüsen darf, nicht jedoch im benachbarten Ausland. Von Harmonie keine Spur.



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Also das heißt das Deutschland selbst entscheiden kann ob wir den 125er mit dem Autoschein fahren dürfen oder nicht....
Und der 16jährige der den A1 macht darf dann gleich den 125er offen fahren, da es die Beschränlung auf 80 km/h nicht mehr gibt. Ergo heißt das, das die Versicherung extrem steigen wird....