Hallo Speedalex,

um einmal einer längeren "Diskussion" aus dem Weg zu gehen zahlte ein Bekannter, der mit meinem Wagen unterwegs war 10€ und legte das Original etwas später in der Wache vor.

Die Polizei ist bei einer Kontrolle zur Einsicht in den Fahrzeugschein berechtigt, er ist gemäß § 11 Abs. 5 FZV beim Fahren eines Kraftfahrzeugs ständig mitzuführen. Beim Verlassen des Fahrzeugs ist der Fahrzeugschein nicht im Auto zu belassen, um bei einem Diebstahl des Kfz dem Dieb keine Legitimation zum Führen dieses Fahrzeugs zu geben. Wird der Fahrzeugschein bei einer polizeilichen Kontrolle nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht vorgezeigt, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 48 Nr. 5 FZV vor und kann ein Bußgeld von 10 Euro nach sich ziehen (BKat Nr. 174).
Das war aber auch der einzige Vorfall.
Personalausweis und Führerschein sollten aber immer als Original am Körper mitgeführt werden! Den sie dienen ja zur Personen Identifizierung.



Ansonsten Frage mal in der nächsten Wache.
Noch was: Bei den meisten Speditionen werden Kfz-Scheine nur als Kopien im
Inland mitgeführt.

Gruß
Jörg