Moin,
du hattest bis jetzt die Betriebserlaubnis nach §21 StVZO für zulassungs- freie Kleinkrafträder § 18(2) 4 StZVO und der Roller durfte max 25 km/h fahren.
Sind die Drosseln für 25 km/h ausgebaut darfst du nicht zum Tüv fahren weil der Roller nur als 25 km/h versichert ist aber 45 km/h fährt. Für die Versicherung als 45 km/h Fahrzeug fehlen dir aber noch die Papiere. Wie du das löst ist dir überlassen ......
Hast du noch eines der vor 2002 ? zugelassenen KKR kann es sein das dir der TÜV die 50 km/h erlaubt
So nun zum Vorgang.
Der TüV(Nord) macht eine Überprüfung nach § 19.3 STVZO Dann wird dir der Untersuchungsbericht ausgehändigt. Falls du noch die originale COC hast gilt die jetzt wieder. Dort sollte die Zulassung auf Kleinkraftrad 45km/h drin stehen oder aber es ist eine Zulassung als Mofa und der Tüv ändert dort als Randvermerk.
Hast du keine COC (Betriebserlaubnis) wird er dir eine neue Ausstellen.
Kosten TÜV Nord ca. 50 €
Versicherung
Nach dem TÜV zur Versicherung gehen. Achte darauf das beim Ausfüllen des V-Schein dort angekreuzt wird Kleinkraftrad-Roller- 45 km/h . Oder eben 50 km/h wenn der TÜV das noch durch läst
Gruß
Jörg
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