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Thema: Speedfight drosseln

  1. #1
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    Standard Speedfight drosseln

    Hallo,

    ich habe für meinen Sohn einen Roller übernommen,
    welcher allerdings noch eine Drosselung auf 25 km/h benötigt (eingetragen sind aktuell 50 km/h).
    Ich würde das gerne selber machen und auch beim Tüv eintragen, weiß aber nicht was ich da für eine Drosselung benötige und wo ich diese bekomme?

    Es handelt sich um einen Speedfight 1 (S1B00) Luftgekühlt. Erstzul. 99.
    Dann ist auf dem Roller eine furchtbar laute Tröte und ich benötige da etwas leises, kann mir da jemand einen passenden Auspuff empfehlen?

  2. #2
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    Also würde wenn möglich den original Auspuff verwenden, bzw. Sito plus!
    Peugeot Speedfight 2 100 Silver Sport "Neu Aufbau 201."

  3. #3
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    Hallo,

    da hast du noch einen der wenigen Roller die wirklich 50 km/h laufen dürfen. Mit Toleranz auch etwas mehr.
    Den würde ich nicht drosseln. Sauber überarbeiten und gelegentlich bewegen.
    Für deinen Sohn besorge am besten einen 08/15 Roller. Damit kann er dann ein Jahr 25 km/h fahren macht dann AM und hat Spaß an einen beliebten schnellen Flitzer
    Selbst wenn später ein A in der Tasche ist bleibt so ein Stadtflitzer beliebt

    Gruß
    Jörg

  4. #4
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    Ich danke Euch.
    Ich meinte eigentlich das ich den Roller nach einem Jahr wieder auf 50km/h eintrage. Das heißt max. 40km/h sind dann nur drin?
    Mit dem Roller Führerschein ab 16 darf mein Sohn doch 50 km/h fahren oder?

  5. #5
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    Hallo,
    du schreibst
    allerdings noch eine Drosselung auf 25 km/h benötigt
    Das heißt, wir reden von Deutschland, dein Sohn hat also die Mofa-Prüfbescheinigung "Mofa Prüfung Gültig für Kleinkrafträder bis 25 km/h. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren"
    Für das fahren des dann auf 50 km/h wieder nachgerüsteten Kleinkraftrad benötigt er die Führerscheinklasse AM " ab 16 Jahre
    Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW."

    Da der Roller ja Baujahr 1999 ist und der Gesetzgeber erst 2002 auf die Idee kam Roller auf 45 Km/h zu setzen darf der Roller die in den Papieren angegebenen 50 km/h fahren.
    Den Roller jetzt auf 25 Km/h zu drosseln würde den Verschleiß erhöhen. Nicht umsonst haben Mofa Roller Zylinder technisch eine geringe Laufleistung.

    Gruß
    Jörg

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