Laut Gesetz ist es ein schwerer Mangel.
Da steht unter §4 Abs. 2 KFG
Kraftfahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass durch ihren sachgemäßen Betrieb u.a. nicht übermäßig Lärm, Rauch, übler Geruch, schädliche Luftverunreinigungen oder vermeidbare Beschmutzungen anderer Straßenbenützer oder ihrer Fahrzeuge entstehen.
Gruß
Glückspirat
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UNTERWEGS IM ZEICHEN DES LÖWEN
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Nicht vergessen !! Modifikationen am Fahrzeug wie Drosseln entfernen, größere Zylinder etc. sind illegal. Veränderte Fahrzeuge dürfen nur mehr auf privaten Grundstücken oder Rennstrecken verwendet werden. Für die Verwendung auf öffentlichen Grund muß der Scooter erneut der Behörde vorgeführt werden.
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Ist dir eigentlich bewußt, dass in modernen Fahrzeugen, das gesamte Wissen der Menscheit verbaut ist?
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