Laut Gesetz ist es ein schwerer Mangel.

Da steht unter §4 Abs. 2 KFG

Kraftfahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass durch ihren sachgemäßen Betrieb u.a. nicht übermäßig Lärm, Rauch, übler Geruch, schädliche Luftverunreinigungen oder vermeidbare Beschmutzungen anderer Straßenbenützer oder ihrer Fahrzeuge entstehen.