...gute Frage, wer kann sie zuverlässig beantworten? (siehe auch §23 StVO)
Notfalls würde mir ein Ohrstöpsel auch reichen, könnte dann ja eine Lösung konstruieren, wie die üblichen Moderatorenheadsets sie bieten.
Hier läuft übrigens auch ein Navi-Thread, wo es - u.a - ebenfalls um Kopfhörer geht, wenn ich es richtig verstanden habe.
Musik und Radio würde ich allerdings während der Fahrt nicht hören wollen.
PS:
gerade bei der Hessischen Polizei gefunden:
Zitat:
Es dürfen sogenannte einseitige „Head-Sets“ benutzt werden. Einseitig deswegen, da nach § 23 StVO das Gehör durch Geräte nicht beeinträchtigt werden darf.
Auch hier ist zu beachten, dass das Handy zur Bedienung nicht in die Hand genommen werden darf.
Zitatende
siehe:
http://www.polizei.hessen.de/interne...b-28e46ce02000
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