Zitat Zitat von ta2go Beitrag anzeigen
hey ludixIIfaher,

was genau heist das eigentlich?

welche strafen sind denn überhaupt möglich? wie wird das gehandhabt? einmal erwischt = Verwarnung --> beim zweiten mal hartes durchgreifen?!?
Also, angenommen Du bist jemand mit etwas Pech im Leben heißt das:

- Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnis gilt nur bis 48 KMH)
- Fahren ohne Versicherungsschutz (weil grob fahrlässig)
- Fahren ohne Führerschein (wenn Du keinen Motorradführerschein hast)
- Steuerhinterziehung

Beispiel: Du hast lediglich ein Roller mit ausgebauter Anschlagscheibe: Dich fährt ein Auto an, Du fällst auf nen Gehweg und Dein Roller z. B. in einen Kinderwagen.

Ergebnis: Du bist Dein Leben lang wegen der ausgebauten Anschlagscheibe
der Gelackmeierte und wirst Dich nur noch über kleine Dinge freuen können.

Für alle anderen: Ausreden welcher Art auch immer sind: "Zwecklos"
Auch Anwälte, welche im Verkehrsrecht übrigens sehr teuer sind, haben auch nur sehr kleine Chancen, das geltende Recht anzupicken. Es gibt fast keine Lücken für die Betroffenen.

P.S. Rollenprüfstände sind wie auch unsere Blitzanlagen regelmäßig geeicht.
Da gibt es keine Ausreden, wenn es die Polizei nicht möchte.

Das ist leider einfach so in Deutschland

Dennoch: Wer lebt heute ohne Risiko schon glücklich?