Hallo Jenny,

danke für Deine nette Begrüßung hier im Forum.

Nach meiner Erfahrung sind diese 48 km/h die obere Grenze des Erlaubten bei den 49 ccm Fahrzeuge. Schneller beinhaltet i . d. R. bereits ein Bußgeld bis hin zur Strafanzeige.

Wenn ich mich nicht Irre, wird sich die Geschw. je nach Abnutzung weiter erhöhen (Abrieb am Distanzring). Allerdings schützt das nicht vor dem o.g. Bußgeld. Ich glaube die Grünen nennen sowas Wartungsmangel und hierfür ist der Halter verantwortlich.

Das habe ich aber nur gelesen oder gehört.

Gruß
Jochem